Informationen zum Peer-Review-Verfahren
Eingang des Artikels
Alle eingereichten Beiträge werden vor der weiteren Bearbeitung von einem Mitglied des Herausgabe-Teams geprüft. Neben formalen Kriterien (Anonymisierung, Formatierung entsprechend des Style-Sheets, Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen) wird dabei die Übereinstimmung mit den in den Redaktionsrichtlinien formulierten Kriterien berücksichtig (Ersteinreichung, Übereinstimmung mit der inhaltlichen Ausrichtung des Journals, Kriterien guter wissenschaftlicher Praxis und forschungsethische Aspekte).
Ablauf des Peer-Reviews
Forschungsbeiträge und Methodenreflexionen werden im Double-Blind-Peer Review Verfahren begutachtet. Die eingereichten Beiträge werden zeitnah von jeweils zwei Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Expertise von den Herausgebenden um Begutachtung gebeten wurden, anonym beurteilt. Falls notwendig, können die Herausgebenden zudem weitere Expertisen heranziehen. Bei der Auswahl der Begutachtenden wird darauf geachtet, dass keine Interessenskonflikte vorliegen (https://cope.onl/coi-2). Im Zweifelsfall vergeben die Herausgebenden die Begutachtung anderweitig.
Die Gutachter:innen geben anschließend in Form eines Begutachtungsformulars Rückmeldung über Annahme oder Ablehnung bzw. über u. U. notwendige Überarbeitungen Begutachtet wird dabei neben den formalen Eigenschaften die Qualität der theoretischen Rahmung, die Klarheit der Fragestellung, eine ausgearbeitete Methodik, die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse, die Diskussion der Ergebnisse und der Bezug zur Musikpädagogik. Ein angemessener Umgang mit den Regeln wissenschaftlichen Arbeitens und forschungsethischen Aspekten wird vorausgesetzt.
Auf dieser Grundlage leiten die Herausgeber:innen eine Zusammenfassung der Kommentare und Rückmeldungen sowie evtl. Kommentare am Manuskript an die Autor:innen weiter. Nach Überarbeitung des Beitrags kann ggf. kann eine erneute Begutachtung erfolgen; falls nötig, können auch weitere Herausgebende sowie entsprechend ausgewiesene Mitglieder des Beirats in den Review-Prozess einbezogen werden. Die Gutachten sollten nach Möglichkeit anonym bleiben.
Die Herausgeber:innen entscheiden mit einfacher Mehrheit auf Grundlage der Gutachten über den weiteren Herausgabe-Prozess. Nach positivem Abschluss des Begutachtungsverfahren durchlaufen die Manuskripte einen Digitalisierungsprozess. Die Reviews selbst werden nicht veröffentlicht, die Reviewenden sollen auch nach der Publikation anonym bleiben. Auch Texte aus dem Kreise des Herausgabe-Teams unterliegen denselben Regeln, obwohl hier das Prinzip des „double-blind“ nicht immer vollständig eingehalten werden kann.
Rezensionen, Methodenbeiträge und Konferenzberichte durchlaufen kein Reviewverfahren, werden aber vom Herausgabe-Team geprüft. Auch hier sind Überarbeitungen ggf. notwendig und möglich.